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07.11.2016

Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Trennung und Scheidung sind schwere Zeiten. Nicht leichter wird die ganze Situation, wenn die Ex-Partner keinen Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag geschlossen haben.

Um Streit im Scheidungsverfahren weitestgehend zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, vor dem gerichtlichen Verfahren mithilfe eines Rechtsanwaltes eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Das verkürzt den Rechtsstreit und spart Kosten.

Was heißt Scheidungsfolgenvereinbarung? Welchen Inhalt hat sie?

Wie der Wortlaut schon sagt, ist die Scheidungsfolgenvereinbarung, eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern bzw. Lebenspartnern, in der die rechtliche Stellung und die finanzielle Situation nach der Scheidung der Ehe oder Lebenspartnerschaft geregelt werden. Ähnlich wie bei einem Ehevertrag kann hier alles geregelt werden, was nach der rechtskräftigen Scheidung gelten soll.

So kann z. B. der Ehegattenunterhalt geklärt und beziffert werden, die Hausratverteilung vorgenommen und das Sorgerecht für die Kinder, einschließlich Unterhalt und Umgang, vereinbart werden. Fragen zum Wohnrecht im bisher gemeinsam genutzten Haus (oder der Wohnung) und zur Weiterführung vom gemeinsamen Immobilien-Kredit können ebenso geklärt werden wie Fragen zur Kostenaufteilung der (notariellen) Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung selbst.

Ein besonderer Vorteil der Scheidungsfolgenvereinbarung ist dabei, dass viele Vereinbarungen unabhängig von der gesetzlichen Regelung getroffen werden können. Denn bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung handelt es sich schlichtweg um einen Vertrag. Deswegen kann man hier z. B. einen Verzicht auf einen Zugewinnausgleich oder einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs festlegen, der sonst aufgrund der reinen Gesetzeslage stattfinden würde.

Darum ist die Vereinbarung sinnvoll

Warum sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung lohnt, wird schnell klar, wenn man sich mit dem Thema Scheidung auseinandersetzt: Hier kann alles geregelt werden, was später im gerichtlichen Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht gerichtlich entschieden werden müsste. Die wichtigsten Streitpunkte sind mit einer solchen Vereinbarung in der Tasche hingegen bereits geklärt und man erspart sich nicht nur ein nervenaufreibendes Verfahren, sondern auch Bares. Das ganze Scheidungsverfahren wird kostengünstiger und kürzer. Allein für die Antragsstellung wird noch ein Anwalt benötigt.

Was ist der Unterschied zur Trennungsfolgenvereinbarung?

Im Gegensatz zur Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die Trennungsfolgenvereinbarung die rechtliche und finanzielle Lage der Ehepartner oder Lebenspartner vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung. Oftmals werden die Vereinbarung in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kombiniert. Dann ist in einer Vereinbarung alles geregelt, was nach der Trennung und was nach der rechtskräftigen Scheidung gelten soll.

Auch dann, wenn eine Scheidung nicht im Raum steht, die Partner sich aber trennen wollen, kann eine solche Trennungsvereinbarung sinnvoll sein. Eine solche Vereinbarung ermöglicht den Partnern, getrennt, aber rechtlich abgesichert zu leben und Streitigkeiten wegen finanzieller Dinge oder Unterhalt gar nicht erst entstehen zu lassen.

Ist der Gang zum Notar Pflicht?

Beurkundet werden muss eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung grundsätzlich nicht. Das bedeutet, man muss nicht notwendigerweise zum Notar, damit die Vereinbarungen wirksam sind. Allerdings gibt es Ausnahmen. In bestimmten Fällen muss man aber dennoch zum Notar: Beabsichtigen die (Ehe-)Partner nämlich z. B. ein gemeinschaftliches Testament aufzuheben, Unterhaltregelungen für die Zeit nach der Scheidung zu treffen (Geschiedenen-Unterhalt, Scheidungsunterhalt), muss das vor dem Notar geschehen.

Haben Sie Fragen zum Thema?

Sie befinden sich gerade in einer schwierigen Phase in Ihrer Ehe und beabsichtigen, sich zu trennen oder scheiden zu lassen? In Ihrer Partnerschaft ist alles gesagt und eine Trennung unvermeidbar? Dann klären Sie die Fronten und regeln Sie die Folgen der Trennung oder Scheidung außergerichtlich. Schaffen Sie Klarheit und lassen Sie sich beraten! Ich informiere Sie gerne über die Möglichkeiten und Kosten in Ihrem ganz persönlichen Fall!

Kontaktieren Sie mich unter 0211 / 416 104 00 oder per E-Mail unter info@kanzlei-dudwiesus.de! Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück!

 

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