Das Thema Impfung bei einem Kind spaltet die Gemüter auch unter Eltern. Welche Impfung ist sinnvoll? Welche Gefahren bestehen durch mögliche Impfschäden? Denn einerseits will man sein Kind vor ansteckenden Krankheiten beschützen, andererseits aber nicht erhebliche gesundheitliche Risiken, Gefahren, wie z. B. eine Behinderung, oder sogar den Tod des Kindes eingehen.
Weil die Impfentscheidung enorm wichtig für ein Kind ist, müssen Eltern die Entscheidung darüber immer gemeinsam treffen. Das gilt auch für Eltern, die getrennt leben. Doch was ist, wenn getrennte Eltern sich nicht einig sind? Wer hat das letzte Wort? Darf eine Mutter das Kind, das bei ihr lebt, ohne Einwilligung des Vaters impfen lassen? Kann ein Elternteil den anderen vor Gericht zwingen, das gemeinsame Kind impfen zu lassen?
Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen die Eltern alle Dinge, die für das weitere Leben des Kindes von Bedeutung sind, gemeinsam entscheiden, z. B. bei Fragen zum Wohnort, der Schulbildung oder der Gesundheit. Kleinigkeiten, die das tägliche Leben betreffen, kann hingegen der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden (z. B. ärztliche Routineuntersuchung).
Ob ein Elternteil allein entscheiden kann, ein gemeinsames Kind impfen zu lassen, hängt also davon ab, ob das Impfenlassen rechtlich eine Kleinigkeit – also eine Angelegenheit des täglichen Lebens – ist oder nicht.
Die Antwort der Gerichte: nein. Die Frage nach dem Impfschutz ist keine „Angelegenheit des täglichen Lebens“ (OLG Frankfurt a. Main, Az. 6 UF 150 /15). Nach Ansicht des Gerichts ist die Frage „Impfen ja oder nein?“ so wichtig, dass auch getrennte Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben, gemeinsam entscheiden müssen. Ärzte lassen sich daher oft eine schriftliche Einverständniserklärung für die Impfung erteilen, die von beiden Elternteilen zu unterschreiben ist. Rechtlich ist das vollkommen korrekt!
… entscheidet das Familiengericht. In einem Fall, bei dem sich die getrennten Eltern nicht über die Impfung einig werden, kann ein Gericht einen Elternteil bestimmen, der die Entscheidung über die Impfung trifft. Das Familiengericht entscheidet solche Streitigkeiten zwischen den Eltern, die wichtige Regelungen für das Kind betreffen, auf Antrag – so steht es in § 1628 BGB.
Einen solchen Fall entschied z. B. das OLG Jena und gab dem Vater des Kindes, das eigentlich bei der Mutter lebt, das Recht über die Impfung des Kindes alleine – und damit auch gegen den Willen der Mutter! – zu entscheiden (Az. 4 UF 686/15). Die Begründung: Der Vater war aufgeschlossener zum Thema Impfvorsorge und könne daher neutraler zum Kindeswohl entscheiden als die Mutter, die eine absolute Impfgegnerin war.
Haben Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen Eltern zum Wohle des Kindes über die Impfung sprechen und versuchen, sich zu einigen. Ist keine Einigung möglich und findet sich auch mit anwaltlicher Hilfe keine einvernehmliche Lösung, bleibt am Ende nur der Gang zum Familiengericht.
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