E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Aussetzung des Versorgungsausgleichs bei einer Verletzung des Grundgedankens des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich kann nach dem Versorgungsausgleichsgesetz aus Billigkeitsgründen ausgeschlossen werden.

Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein Ehepartner während der Ehe fast nicht versicherungspflichtig gearbeitet hat, während der andere Ehepartner neben der Haushaltsführung und Kindererziehung noch berufstätig gewesen ist.
Demnach kann es eine grobe Unbilligkeit i. S. d. Versorgungsausgleichsgesetzes sein, den Versorgungsausgleich uneingeschränkt durchzuführen.

In dem entschiedenen Fall hat der Antragsgegner seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, in Teilen gröblich verletzt.
Er konnte sich nicht darauf berufen, dass eine sog. Hausmann-Ehe geführt worden ist. Vielmehr war das Gericht von einer gemeinsamen Haushaltsführung und Kindererziehung durch die Eheleute überzeugt.
Der Antragsgegner ist während der Ehezeit nicht bzw. nur zeitweilig einer mehr als unerheblichen versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen. Demgegenüber ist die Antragstellerin überobligatorisch berufstätig gewesen. Der Antragsgegner ist auch seiner Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt im Zeitraum der Trennung nicht nachgekommen.
Demnach war auch das Verhalten des Antragsgegners gegenüber der Antragstellerin im Zusammenhang mit der Trennung im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen. Da sich der Antragsgegner aber immerhin an der Kindererziehung beteiligt hatte, kam kein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Betracht.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm 8 UF 5 11 vom 30.05.2011
Normen: BGB § 1565 I; VersAusglG § 27
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22