E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Ehebedingte Nachteile auch bei einem Arbeitsplatzwechsel

Ehebedingte Nachteile können auch dann vorliegen, wenn ein Ex-Ehepartner seinen Arbeitsplatz wechseln muss und dadurch ehebedingte Nachteile erleidet, weil er nun eine schlechtere Bezahlung in Kauf nehmen muss.

In dem entschiedenen Fall musste eine Frau ihren gut bezahlten Arbeitsplatz wechseln, um eine bessere Kinderbetreuung zu gewährleisten. Der BGH sah darin einen ehebedingten Nachteil und stellte klar, dass ehebedingte Nachteile nicht nur vorliegen, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht bzw. eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit aufgibt. Vielmehr können ehebedingte Nachteile auch bei einem Arbeitsplatzwechsel vorliegen, wenn die Nachteile mit der erfolgten Ehegestalltung kausal im Zusammenhang stehen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 650 11 vom 13.03.2013
Normen: BGB § 1578 b
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-25 wid-29 drtm-bns 2024-11-25