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Nachteile aus dem begrenzten Realsplitting werden vor dem Familiengericht verhandelt

Familienstreitsachen sind vor dem Familiengericht, welche bei dem Amtsgerichten ansässig sind, zu verhandeln.

Familienstreitsachen sind Unterhaltssachen und Lebenspartnerschaftssachen, Güterrechtssachen sowie sonstige Familiensachen, wie Sorgerechtsentscheidungen.

Das Verfahren auf Ersatz der aus dem begrenzten Realsplitting entstandenen Nachteile ist eine Unterhaltssache ist ebenfalls als solche eine Familienstreitsache. Denn der Anspruch auf Ersatz von Nachteilen aus der Durchführung des begrenzten Realsplittings findet seine Grundlage im gesetzlichen Unterhaltsverhältnis der - geschiedenen ? Ehegatten.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 361 19 vom 13.05.2020
[bns]
 

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