Auf Personen mit körperlich eindeutig weiblichem oder eindeutig männlichem Geschlecht ist diese Möglichkeit nicht anzuwenden.
Die Variante der Geschlechtsentwicklung muss von einem approbierten Arzt, also von einem mit staatlicher Zulassung tätigen Arzt ausgestellt sein, ohne dass dieser einer bestimmten Fachrichtung angehören oder über bestimmte berufliche Erfahrungen verfügen müsste.