E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Steuerfreie Wohnungsübertragung auch nach einer Trennung möglich

Auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.

Nach dem Erbschaftsteuergesetz ist die teilweise oder vollständige Übertragung des Eigentums an einer im Inland gelegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie unter lebenden Ehegatten schenkungsteuerfrei. Eine steuerfreie Übertragung ist auch dann noch möglich, wenn die Ehegatten getrennt leben. Ein Haus, das nur von einem der getrennt lebenden Ehegatten und dem gemeinsamen Kind zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, fällt nach wie vor unter den Begriff des Familienwohnheims. Es ist nicht notwendig, dass beide Ehegatten im Haus wohnen.

Dieses weite Verständnis rechtfertigen die Berliner Finanzrichter unter anderem damit, dass ursprünglich die gesamte Familie gemeinsam die übertragene Immobilie genutzt hat. Die Eheleute leben zwar jetzt getrennt, die Eigenschaft des Hauses als Mittelpunkt für die noch immer bestehende Familie wird dadurch jedoch nicht aufgehoben. Zudem wird die Einordnung als Familienwohnheim auch dem Umstand gerecht, dass im Fall der Trennung von Ehegatten die Übertragung eines von Familienmitgliedern bewohnten Hauses dem Ausgleich des während der Ehezeit gemeinsam Erarbeiteten dient.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22