E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Ausgleichszahlung bei nichtehelicher Trennung

Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können für den Fall der Trennung eine Ausgleichszahlung vereinbaren.

Vereinbaren die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall der Trennung eine Ausgleichszahlung, ist diese nicht von sich aus sittenwidrig. Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit eines solchen Schuldanerkenntnisses liegt nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg erst dann vor, wenn durch die Ausgleichszahlung Druck ausgeübt werden soll. Sollen hingegen nur wirtschaftliche Nachteile eines Partners ausgeglichen werden, die dieser durch die nichteheliche Gemeinschaft "erleidet", fehlt es an der Sittenwidrigkeit. Die Ausgleichszahlung kann dabei auch pauschalisiert festgesetzt werden und muss keiner dem Zugewinnausgleich ähnelnden Berechnung unterliegen.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22