E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anfang | << | 78 79 80 81 82 [83] 84

Beide Elternteile haben anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Unterhalt eines volljährigen Schülers in allgemeiner Schulausbildung aufzukommen.
Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines erwachsenen Kindes kann auch nach einem Wechsel der Ausbildung fortbestehen.
Fehlt es an der erforderlichen Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft der geschiedenen Eltern, so kann deren elterliche Sorge teilweise oder vollständig aufgehoben werden.
Während eines Urlaubssemesters Ihres Kindes haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.
Maßgeblich für die Berechnung eines nachehelichen Aufstockungsunterhalts sind von nun an - in Abweichung zur bisherigen Rechtsprechung - die Erwerbseinkünfte, die die Ehegatten nach der Scheidung erzielen. Somit steht zukünftig einem Ehegatten, der nach d
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt die Güterstände der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.
Geschiedene Ehegatten haben eine Rückzahlungsverpflichtung für die Hälfte einer Steuererstattung, wenn beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden und inzwischen geschieden sind.
Die mündliche Zusage einer freiwilligen Unterhaltsleistung ist rechtlich nicht bindend. Deswegen können solche Zahlungen bei der Bemessung von Sozialleistungen nicht berücksichtigt werden.
Mit der Kenntnisnahme eines intimen Verhältnisses der Mutter mit einem Dritten beginnt die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft.
Eine Mutter muss dem vermeintlichen Vater ihres Kindes für den Unterhaltsregress den Namen des echten Vaters nennen.
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-06 wid-29 drtm-bns 2024-12-06